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19% MWST. ERLASS

MEHRWERTSTEUER FÜR PHOTOVOLTAIKPRODUKTE

Der Preis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“). Der Nullsteuersatz kann gemäß §12 Abs. 3 UstG für diese Komponente angewendet werden, sofern weitere Voraussetzungen* erfüllt sind.

Der Käufer bestätigt mit dem Kauf, dass die Voraussetzungen* gemäß §12 Abs. 3 UstG erfüllt sind oder widerspricht formlos nach Kauf der Anwendung des Nullsteuersatzes. Der Käufer erhält dann eine Rechnung zzgl. 19% Mehrwertsteuer.

*Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes sind:

Der Käufer (Rechnungsanschrift) ist der Anlagenbetreiber. Der gewerbliche Wiederverkauf ist ausgeschlossen.
Die Komponente wird für eine Photovoltaikanlage eines Wohngebäudes verwendet, oder für eine stationäre Batteriespeicheranlagen verwendet, welche den Strom einer Photovoltaikanlage eines Wohngebäudes speichert.
Als Wohngebäude zählen Wohnhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen aller Art, sowie unter anderem auch Gebäude von Freizeitgeländen oder Kleingartenanlagen. Ein Wohnmobil oder Wohnschiff, welche hauptsächlich nicht bewegt werden (Dauerstillstand auf Campingplatz bzw. an Hafenliegeplatz) zählen ebenfalls dazu.

Darüber hinaus zählen alle öffentlichen Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls hinzu. Genauer alle Gebäude, welche Dienstleistungen oder Umsätze erbringen, die unter § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG berücksichtigt werden.

Der Käufer bestätigt mit Kauf, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.“

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

ANMELDUNG:

WIE MELDE ICH MEIN BALKONKRAFTWERK AN?

1. ANMELDUNG BEIM DEINEM NETZBETREIBER

2. REGISTRIERUNG IM MARKTSTAMMDATENREGISTER

Im Folgenden werden dir beide Schritte ausführlich erklärt.

Übrigens sind beide Schritte völlig kostenlos.

1. ANMELDUNG BEIM NETZBETREIBER

Wie finde ich heraus wer mein Netzbetreiber ist?

Nachdem du dein Balkonkraftwerk montiert hast, musst du als erstes deinen Netzbetreiber ermitteln.

Du hast mehrere Möglichkeiten dies zu tun:

A. Nimm Kontakt mit deinem Energiebetreiber auf und frag ihn, wer dein Netzbetreiber ist. Seine Kontaktdaten findest du auf deiner Stromrechnung.

B. Auf deiner Stromrechnung findest du eine 13-stellige Nummer deines Netzbetreibers. Diese kannst du in der „BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“-Datenbank abfragen. Die Datenbank findest du HIER.

C. Auf der Seite der Störungsauskunft kannst du deine Postleitzahl angeben. Dein Netzbetreiber wird dir anschließend automatisch angezeigt. Die Webseite findest du HIER.

Was mache ich, nachdem ich meinen Netzbetreiber identifiziert habe?

Die Netzbetreiber stellen unterschiedliche Anforderungen an die Anmeldung eines Balkonkraftwerks. Viele bieten jedoch ein vereinfachtes Verfahren an. Eine passive Liste (d.h. die Netzbetreiber tragen sich eigenständig ein) von Netzbetreibern, die ein vereinfachtes Anmeldeverfahren anbieten, findest du HIER.

Falls dein Netzbetreiber kein vereinfachtes Verfahren anbietet, kannst du gerne das Formular des Vereins "Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie“ (DGS) nutzen. Dieses kannst du hier herunterladen:

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Folgende Unterlagen musst du deinem Netzbetreiber zur Verfügung stellen:

1. Formular zur einfachen Anmeldung

2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters

3. Konformitätserklärung nach AR-N-4105 des Wechselrichters (NA-Schutzzertifikat)

Was passiert als Nächstes?

Als Nächstes wird der Netzbetreiber sich bei dir melden. Außerdem muss er gegebenenfalls deinen Stromzähler austauschen. Hierfür fallen in der Regel keine Kosten an. Nachdem du dein Balkonkraftwerk bei deinem Netzbetreiber angemeldet und alle angeforderten Unterlagen eingereicht hast, hat dieser keine rechtliche Möglichkeit eines Verbots deiner Anlage.

2. REGISTRIERUNG IM MARKTSTAMMDATENREGISTER

Um dein Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister zu registrieren sind einige Schritte nötig. Hier beschreiben wir dir die Einzelnen im Detail. Das Register findest du HIER.

1. Registriere dich auf der Seite, indem du ein Benutzerkonto anlegst, welches du per E-Mail bestätigen musst.

2. Registriere dich mithilfe des Registrierungsassistent für den Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (Marktakteur „Anlagenbetreiber“ registrieren).

3. Im nächsten Schritt kannst du dann dein Balkonkraftwerk anmelden.

Die Bundesnetzagentur hat ebenfalls ein Video-Tutorial erstellt, in welchem Schritt-für-Schritt die Anmeldung im Marktstammdatenregister erklärt wird.

Wir laden dich herzlich ein, Teil unserer grünen Energiebewegung zu werden. Entdecke die Möglichkeiten der Sonnenkraft und mache mit Nicsolar den ersten Schritt in eine saubere und verantwortungsbewusste Energiezukunft. Gemeinsam gestalten wir eine bessere Welt für kommende Generationen!